StartseiteInfoImmobilienHausbauStadtJobsMarkt im InternetGeldWelt aktuell

Immobilien:

Themenportale

Immobilien überregional

- Suche regional -

Ausland

Allgemein:

Startseite

Internetservice Auerbach

Existenzgründung Auerbach

Marketing & Werbung Auerbach

Pro Makler

Hausbau Auerbach

Immobilienportal Auerbach

Immobilienmakler Auerbach

Wertgutachten Auerbach

Handwerkerservice Auerbach

Finanzberatung Auerbach

Finanzierung

Finanzierungs-News

Buchstabenwahl Allgemein

0800 - IMMOFUX COM

0800-IMMOFUX082

Sitemap

Kontakt

Impressum

AGB

MaklerLogin

Definition

Der Begriff des Grundstücks wird im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht näher definiert, sondern vorausgesetzt. Sein Gehalt ergibt sich aus der Grundbuchordnung: Grundstück bezeichnet danach im deutschen Sachenrecht einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist.

» Gewerbe
» Gutshaus