StartseiteInfoImmobilienanbietenThemenportaleLeibrenteHausbauStadtMarktGeldWelt

Allgemein:

Startseite

IMMOFUX-Aktuell

Internetservice

Handwerkerservice Darmstadt

Immobilienbewertung Darmstadt

Immobilienmakler Darmstadt

Kooperationspartner werden

Marketing & Werbeagentur Darmstadt

Pro Makler

IMMOFUX Immobilien

Finanzierung

Finanzierungs-New

Buchstabenwahl Allgemein

Leichtmerk-Servicenummern

Sitemap

Kontakt

Impressum

AGB

ProfiLogin

Definition

Der Begriff des Grundstücks wird im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht näher definiert, sondern vorausgesetzt. Sein Gehalt ergibt sich aus der Grundbuchordnung: Grundstück bezeichnet danach im deutschen Sachenrecht einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist.

» Gewerbe
» Gutshaus