StartseiteInfoImmobilienAnbietenThemenportaleLeibrenteHausbauPartnerRegionMarktGeldWelt

Allgemein:

Startseite

IMMOFUX-Immobilien

Handwerkerservice Elbe-Weser-Dreieck

Marketing & Werbung Elbe-Weser-Dreieck

Immobilienmakler Elbe-Weser

Immobilienbewertung Elbe-Weser-Dreieck

Webagentur Elbe-Weser-Dreieck

Finanzberatung Elbe-Weser-Dreieck

Pro Makler

Finanzierung

Jobangebote / Existenzen

Buchstabenwahl Allgemein

0800-IMMOFUX 270

Stadtpartner

Sitemap

Kontakt

AGB

Login

Impressum

Definition

Der Begriff des Grundstücks wird im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht näher definiert, sondern vorausgesetzt. Sein Gehalt ergibt sich aus der Grundbuchordnung: Grundstück bezeichnet danach im deutschen Sachenrecht einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist.