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Definition

Das Bieterverfahren ist keine Auktion oder Versteigerung, auch steht der jeweilige Eigentümer bzw. Anbieter nicht unter Verkaufs- oder Vermietungsdruck.
Bestimmt sind Sie sehr gut über die aktuellen Preise informiert, oder Sie nutzen fachliche Unterstützung, wie beim „normalen“ Kauf oder einer Miete auch.
Beim Bieterverfahren entscheidet ausschließlich der Anbieter/ Eigentümer, ob er das Höchstgebot akzeptieren möchte, er ist nicht dazu verpflichtet.