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Flächennutzungsplan (FNP) der Hansestadt Rostock

Die Hansestadt Rostock möchte den aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplanes vor-stellen. Der bereits zugängliche 1. Entwurf vom 31.03.2004 wurde in Teilbereichen geändert.
Wir setzen weiter auf das Interesse möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger und wollen mit den folgenden kurzen Ausführungen einige Erläuterungen zur Planung, zum Inhalt und zum Verfahren geben.

Was ist ein FNP?

Im FNP ist die sich für das ganze Gemeindegebiet aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Er ist die zusammenfassende räumliche Pla-nungsstufe auf der örtlichen Ebene und gibt auch Aufschluss über die Maßnahmen und Nutzungsregelungen anderer Planungsträger, die sich im Gemeindegebiet räumlich aus-wirken. Der FNP ist Grundlage und Voraussetzung für die Aufstellung von Bebauungsplä-nen.
Verbindlichkeit des FNP Der FNP bindet die Gemeinde und die an seiner Aufstellung be-teiligten öffentlichen Planungsträger, soweit sie ihm nicht widersprochen haben. Er hat dem Einzelnen gegenüber aber keine unmittelbare Rechtswirkung.

Der FNP als städtebauliche Planung

Er umfasst nicht nur die Erschließung und Nutzung neuer Siedlungsflächen, sondern auch die Funktionserhaltung, strukturelle Verbesserung oder Nutzungsänderung bebauter Ge-biete und die laufende Überprüfung noch nicht verwirklichter Planungen mit den städte-baulichen Planungsgrundsätzen und den Entwicklungszielen der Gemeinde. Es gilt vor allem eine ressourcenschonende, flächensparende und umweltverträgliche Siedlungs- und Stadtentwicklung zu fördern.

Planungszeitraum

Die Darstellung der Bauflächen sowie der geplanten Gemeinbedarfs-, Erschließungs- und Versorgungseinrichtungen ist auf den Bedarf ausgerichtet, der in einem Planungszeit-raum von etwa 10 - 15 Jahren zu erwarten ist. Spätestens nach Ablauf dieses Zeitraumes ist im Allgemeinen eine umfassende Überprüfung und ggf. Ergänzung, Fortschreibung oder Neuaufstellung des FNP erforderlich.

Inhalt des FNP

Der FNP der Hansestadt Rostock besteht aus einem Plan, der u.a. die Bauflächen und Baugebiete, die Flächen für den Gemeinbedarf und den überörtlichen Verkehr sowie für Versorgungs- und Entsorgungsanlagen darstellt. Weiter dargestellt sind Grünflächen, Flä-chen für die Landwirtschaft und Wald und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Weiterer Bestandteil des FNP ist der Erläuterungsbericht, der am Aufstellungsverfahren teilnimmt. Er dient insbesondere der Unterrichtung der Bürger, der Träger öffentlicher Belange und der Genehmigungsbe-hörde. Für das Verständnis der Darstellungen enthält der Erläuterungsbericht einige Beipläne.

Verfahrensstand

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat die Neuaufstellung des FNP beschlossen. Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 20.05.-13.06.2003 vorgebrachten Hinweise und Anregungen sind in die Planung eingeflossen. Die entsprechende Planfas-sung wurde als 1. Entwurf von der Bürgerschaft am 31.03.2004 beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Diese Auslegung erfolgte vom 28.05.-02.07.2004. Die Bekanntma-chung erfolgte im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock (Städtischer Anzei-ger vom 19.05.2004).
Damit wurde allen Bürgern erneut Gelegenheit gegeben, sich über die Entwürfe zu infor-mieren und gegebenenfalls Anregungen in mündlicher oder schriftlicher Form vorzubrin-gen. Mit dem Entwurf des Flächennutzungsplanes erfolgte ebenfalls eine neue umfangrei-che Beteiligung und Abstimmung mit der Raumordnungsbehörde, den Nachbargemeinden und den Trägern öffentlicher Belange.
Alle in diesem Verfahren eingegangenen ca. 2000 Hinweise und Anregungen wurden er-neut geprüft und die privaten und öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander abgewogen. Das Ergebnis dieser Abwägung ist der geänderte 1. Entwurf.

Ziel der erneuten öffentlichen Auslegung

Der 1. Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht vom 31.03.2004 wur-de aufgrund von Anregungen geändert.
Den von den Änderungen Betroffenen ist erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu ge-ben. Aufgrund des Umfangs der Änderungen wird die Form der erneuten Auslegung ge-wählt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgege-ben werden können. Die Auslegungsfrist wird angemessen auf 14 Tage verkürzt.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 29.09.-14.10.2005 im Amt für Stadtplanung und in den Ortsämtern.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Möglichkeit gegeben, Hinwei-se und Anregungen zu den geänderten Teilen vorzubringen. Diese unterliegen der er-neuten Abwägung, über die die Bürgerschaft entscheiden wird.

Quelle: » www.rostock.de