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Steuervorteile und Zuschüsse

Bei vermieteten Baudenkmalen: Den Denkmaleigentümern bietet das Steuerrecht besondere Vorteile bei der Erhaltung und Pflege von Denkmalen. Die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie wird durch besondere steuerliche Anreize gefördert. Wer vor Baubeginn Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie ist, kann nach Beendigung der Baumaßnahmen 8 Jahre lang jährlich 9 % – danach 4 Jahre lang 7 % der denkmalschutzrelevanten Baukosten abschreiben § 7i EStG. Der Altbauanteil wird mit 2 – 2,5 % abgeschrieben.

Bei selbstgenutzten Baudenkmalen: Der Sonderausgabenabzug für Baumaßnahmen an selbst genutzten Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten beträgt jährlich bis zu 9 % über 10 Jahre.

Voraussetzung ist in beiden Fällen die Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde, dass es sich im einzelnen um denkmalpflegerisch erforderliche Arbeiten handelt und diese ordnungsgemäß und in Absprache nach den Vorgaben der Denkmalbehörde durchgeführt wurden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Denkmale die Grundsteuer erlassen werden (§ 32 GrStG). Darüberhinaus ist eine Senkung des Einheitswertes möglich, der die Höhe der Grundsteuer bestimmt. Pauschal werden von den Finanzbehörden 5% anerkannt - auf Nachweis auch mehr.