StartseiteÜber unsImmobilienHausbauJobsStadt / RegionMarktplatzGeldWelt aktuell

Immobilien:

Themenportale

Immobilien überregional

- Suche regional -

Ausland

Immobilien überregional:

Suche Überregional

Suche nach Objektart, Größe, Preis ...

Suche nach Immobilien-Eigenschaften

Allgemein:

Startseite

Pro Makler

Finanzierung

Finanzierungs-News

Jobangebote / Existenzen

Buchstabenwahl Allgemein

0800-IMMOFUX 185

Sitemap

Kontakt

Impressum

AGB

Login

Definition

Der Begriff des Grundstücks wird im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht näher definiert, sondern vorausgesetzt. Sein Gehalt ergibt sich aus der Grundbuchordnung: Grundstück bezeichnet danach im deutschen Sachenrecht einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist.