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Definition

Die Wohnimmobilie ist von der Gewerbeimmobilie zu unterscheiden. Die Unterscheidung hat ihren Ursprung im Steuerrecht (Umsatzsteuer, Abschreibung), im Finanzierungsbereich und im Baurecht. Bei der Gewerbeimmobilie steht die gewerbliche oder freiberufliche Nutzung im Vordergrund. Dies ist z.B. bei Ladengeschäften, Werkstätten oder Fabrikhallen, aber auch Büros, Praxen und Kanzleien der Fall.